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Allgemeine Geschäftsbedingungen 
 für Hochzeitsfotografien, Fotoreportagen  
und damit zusammenhängende Dienstleistungen 


 
Einleitung 
Für alle Geschäftsbeziehungen zwischen dem Kunden und Heidi Kellmereit Fotografie (HKF) gelten ausschließlich die nachfolgend beschriebenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Fassung.  
„Fotos“ im Sinne dieser AGB sind alle von HKF hergestellten Produkte, egal in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. (Gedruckte oder belichtete Papierbilder, gedruckte oder belichtete Bilder in Fotobüchern und Hochzeitsalben, digitale Bilder in Onlinegalerien oder auf sonstigen Datenträgern, etc.) 
 
1. Vertragspartner, Anschrift 


Vertragspartner 
Heidi Kellmereit 
Lambertusweg 5 
76669 Bad Schönborn 
Telefon: 0163/2146465 
Email: kellmereit.h@gmail.com 
Web: www.heidi-kellmereit-fotografie.com 
Steuernummer: 30375 / 34153 
 
 
2. Vertragsschluss 
Durch die Annahme eines Angebots von HKF  akzeptiert der Kunde diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.  
Das Angebot wird angenommen mit der Zahlung der Terminreservierungsgebühr sowie der Unterschrift des Kunden auf dem Angebot/ Vertragsdokument. 
 
 
3. Preise und sonstige Kosten 
Für die Herstellung der Fotos gilt das vereinbarte Honorar. Das Honorar versteht sich bei den Endverbrauchern inkl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. 
Bei Aufträgen zur Hochzeitsfotografie / Fotoreportage wird eine Anzahlung von 200 Euro berechnet. HKF bestätigt den Auftrag zur Hochzeitsfotografie/ Fotoreportage und den Betrag per E-Mail und damit wird diese Anzahlung innerhalb von vier Wochen per Überweisung fällig. Der Auftraggeber erklärt mit seiner Anzahlung die Richtigkeit der Auftragsbestätigung von HKF und bestätigt dadurch noch einmal die verbindliche Auftragsvergabe. Die Restzahlung wird von HKF initiiert. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, Rechnungen per Email zu erhalten. 
Anfahrten im Bereich im Umkreis von 20 km sind im Preis inbegriffen.  
Durch den Auftrag anfallende sonstige Kosten wie Materialkosten, Parkgebühren, Porto und Verpackung sind ebenfalls im Honorar enthalten. 
Essen und Getränke während der Reportage werden vom Auftraggeber unentgeltlich zur Verfügung gestellt. 
Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.  HKF  behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.  
Für eine spontane Verlängerung der Aufnahmeproduktion auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers wird ein Honorar für die angefangene Verlängerungsstunde berechnet, insofern hierzu keine andere schriftliche Vereinbarung vor Auftragsbeginn getroffen wurde. 
 
4. Eigentumsvorbehalt 
Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Materialien und sonstige Waren (Online-Galerie, Fotoabzüge, etc.) Eigentum von HKF. 
 
5. Ausführung von Vertragspflichten 
Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass Fotos stets dem künstlerischen Gestaltungsspielraum des ausübenden Fotografen unterliegen. Reklamation und/ oder Mängelrügen hinsichtlich des von HKF  ausgeübten künstlerischen Gestaltungsspielraums, des Aufnahmeortes und der verwendeten optischen und technischen Mittel der Fotografie sind daher ausgeschlossen. Nachträgliche Änderungswünsche des Auftraggebers bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und Beauftragung und sind gesondert zu vergüten.  
Es kann nicht garantiert werden, dass alle anwesenden Gäste z.B. bei der Gratulation einer Hochzeit abgelichtet werden. HKF  ist aber stets bemüht, dies zu erreichen, wenn dies vom Auftraggeber erwünscht ist. 
Insbesondere bei Halb- oder Ganztagesbuchungen ist HKF  angemessene Pausen inkl. Verpflegung zu gewähren. 
HKF  wählt die Bilder aus, die zur Vertragserfüllung geliefert werden. 
HKF  verpflichtet sich nicht zur dauerhaften Archivierung des bei einer Produktion entstandenen Bildmaterials, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen schriftlich vereinbart wurden. 
Originaldateien, auch RAW-Aufnahmen verbleiben bei HKF und eine Herausgabe an den Auftraggeber erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung. 
 
6. Gewährleistung/ Haftung 
Die Organisation, Vergabe und Buchungen geschehen mit großer Sorgfalt. Sollten jedoch auf Grund besonderer Umstände, wie z.B. plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüsse, Verkehrsstörungen etc. (auch von Familienangehörigen von HKF) die Fotografin zu dem vereinbarten Fototermin nicht erscheinen könnte, kann keine Haftung für jegliche daraus resultierende Schäden, Verluste oder Folgen übernommen werden.  
HKF haftet nicht für den Verlust von gespeicherten Daten und digitalen Fotos. Für Schäden, die durch das Übertragen von gelieferten Daten in einem Computer entstehen, leistet HKF keinen Ersatz. 
Für technische Fehlleistungen/ Versagen der Kamera kann die Fotografin ebenfalls keine Haftung übernehmen.  
HKF ist berechtigt, Fremdlabore oder Produzenten von Hochzeitsalben, Druckereien, etc. zu beauftragen. 
HKF haftet nur für eigenes Verschulden und nur für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten. Über den Materialwert hinausgehender Schadensersatz ist ausgeschlossen.  
Sollte eine gelieferte Ware einen Fehler haben, so ist sie an HKF  zurückzusenden und kurz schriftlich mitzuteilen, um welchen Fehler es sich handelt. Die Rücksendung erfolgt an eine der unter Ziffer 1. genannten Anschrift. Die Kosten für den Versand trägt der Auftraggeber. 
HKF  wird, soweit möglich, für gelieferte Waren in angemessener Zeit Ersatz liefern oder für die Beseitigung des Fehlers sorgen. Bei fehlgeschlagener Fehlerbeseitigung bzw. Ersatzlieferung kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder den Preis mindern.  
Technisch einwandfreie Fotos, die wegen unterschiedlicher Ansichten über die künstlerische Gestaltung durch HKF  beim Auftraggeber möglicherweise zu enttäuschten Erwartungen führen, stellen keinen Mangel dar. 
Bei Reproduktionen, Nachbestellungen und Vergrößerungen können sich Farbdifferenzen gegenüber der Vorlage oder den Erstbildern ergeben. Farbdifferenzen können auch bei Fotoabzügen und Drucken jeder Art auftreten, die aus einer Digitalen Datei erstellt wurden. Dies ist kein Fehler des Werkes und eine Reklamation ist hierdurch nicht berechtigt.

 
7. Nutzungs- und Urheberrechte 
Sämtliche Nutzungs- und Urheberrechte liegen auch nach Abschluss einer vertraglichen Vereinbarung ausschließlich bei HKF. 
Wird ein eingeschränktes Nutzungs- oder Vervielfältigungsrecht durch HKF an den Kunden übertragen, ist bei öffentlicher Nutzung der Daten ein eindeutiger Hinweis auf das Urheberrecht von HKF zu machen. 
Der Auftraggeber erwirbt an den Bildern nur die Nutzungsrechte für den Privatgebrauch. Das Recht der Vervielfältigung und der Weitergabe an Dritte für private Zwecke eingeräumt. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des Honorars an HKF über. 
HKF darf die Fotos im Rahmen der Eigenwerbung und publizistisch zur Illustration verwenden (z.B. für Homepage, Blog, Fachmagazine, etc.). Der/die Auftraggeber erteilen hierzu mit Vertragsunterzeichnung ihr ausdrückliches Einverständnis. 
Wird dieses Einverständnis auf persönlichen Wunsch nicht erteilt, bittet HKF um einen deutlichen Hinweis.  
HKF geht davon aus, dass der Auftraggeber seine Gäste bei Hochzeiten über die Verwendung der Bilder informiert.  
 
8. Datenschutz 
Informationen zur Datenerhebung gemäß Artikel 13 DSGVO HKF/ LPF erhebt personenbezogene Daten zum Zweck der Vertragsdurchführung, zur Erfüllung unserer vertraglichen und vorvertraglichen Pflichten. Die Datenerhebung und Datenverarbeitung ist für die Durchführung des Vertrags erforderlich und beruht auf Artikel 6 Abs. 1b) DSGVO. 
Eine Weitergabe der Daten an Dritte findet nicht statt. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für den Zweck ihrer Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind und soweit dem keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht. Eine unentgeltliche Auskunft über alle personenbezogenen Daten des Auftraggebers ist möglich. Für Fragen und Anträge auf Löschung, Korrektur oder Sperrung personenbezogener Daten sowie Erhebung, Verarbeitung und Nutzung kann sich der Auftraggeber an folgende Adresse wenden:  
Heidi Kellmereit, Lambertusweg 5, 76669 Bad Schönborn. 
 
9. Anwendbares Recht, Schriftform, Teilunwirksamkeit, Gerichtsstand 
Es gilt ausschließlich deutsches Recht, bei Lieferungen unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Dies gilt auch bei Tätigkeiten im Ausland. 
Mündliche Nebenabreden sind nicht wirksam. Jegliche vertragsändernde oder- ergänzende Vereinbarung bedürfen der Schriftform.  
Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrags bzw. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben die übrigen Klauseln wirksam. 
Leistungs- und Erfüllungsort ist, soweit gesetzlich zulässig, Bad Schönborn. Soweit gesetzlich zulässig, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus den vertraglichen Beziehungen Bad Schönborn. 

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